c) Nebenbei sei erwähnt, dass die Beschwerdegegnerin mit Stellungnahme vom 13. November 2020 ein Materialisierungskonzept eingereicht hat, worin die Natursteinmauer, die Chaussierung sowie die Bepflanzungen visualisiert wurden. Nähere Ausführungen dazu finden sich in der erwähnten Stellungnahme vom 13. November 2020. Diese Unterlagen wurden dem Beschwerdeführer im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zugestellt. Er war damit in umfassender Weise über die Detailausführungen dieser Bauvorhaben informiert. 6. Zonenkonformität