d und Art. 14 Abs. 3 BewD. Ein Ansichtsbzw. Detailplan der Natursteinmauer ist gestützt auf diese Vorgaben nicht verlangt, zumal sich die Dimensionen und die Materialisierung wie erwähnt aus dem Projektplan «Situation Umgebung» ergeben. Gleiches gilt für weitere Ausführungsdetails. Die Rügen erweisen sich daher als unbegründet.