b) Dem kritisierten Projektplan «Situation Umgebung» vom 14. April 2020 und der dazugehörigen Legende lässt sich sowohl Standort, Länge und Höhe der Natursteinmauer als auch deren Materialisierung (Tatürenblöcke aus Quarzsandstein) entnehmen. Auch die neue Wegführung mit Chaussierung sowie die Bepflanzungen inkl. Bezeichnung sind in diesem Plan ersichtlich. Schliesslich lässt sich der Legende auch entnehmen, dass die Standorte der künftigen Gräber mit Rasen bepflanzt sind. Die Terrainveränderung und Böschungen sind aus dem Plan «Schnitte» vom 14. April 2020 ersichtlich. Damit erfüllen diese Projektpläne die Anforderungen von Art. 14 BewD, insbesondere von Art. 14 Abs. 1 Bst. d und Art.