a) Der Beschwerdeführer erachtet den Projektplan «Situation Umgebung» vom 14. April 2020 als mangelhaft. In diesem Plan werde nicht angegeben, was unter «Natursteinmauer» verstanden werde (Konstruktionsart, Bezeichnung der Steine, Masse der Steine) und es würden Angaben zu den Hauptdimensionen der Mauer fehlen. Weiter würden darin Angaben über die Chaussierung (Material, Farbe, Bindemittel), Angaben über die Bepflanzung der Böschung und Angaben über die Bepflanzung aller «Gräber neu», wenn diese leer seien, und der ebenen Flächen fehlen. Der Projektplan sei im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Bst. d BewD mit diesen fehlenden Angaben zu 18 Zaugg/Ludwig, a.a.o., Art. 34/34a N. 20.