c) Vorliegend geht es um die Sanierung und Umgestaltung eines Friedhofs auf einer grösseren Fläche. Eine Profilierung dieses weiträumigen Vorhabens ist nicht sinnvoll realisierbar, zumal sich das Vorhaben zu grossen Teilen unter dem bestehenden Terrain befindet. Dies trifft insbesondere auch auf die vom Beschwerdeführer erwähnte Natursteinmauer zu, da diese unter dem heutigen Terrainniveau zu liegen kommt. Auch die Rodung von Bäumen lässt sich nicht profilieren. Die vorgesehenen Geländeanpassungen ziehen sich gleichmässig über grössere Distanzen und lassen sich daher mit Profilen ebenfalls nicht sinnvoll kennzeichnen.