bzw. das Unterzeichnen dieses Berichts durch den erwähnten Gemeinderat in seiner Funktion als Präsident der Hochbau- und Raumplanungskommission führt daher nicht dazu, dass dieser ein persönliches Interesse im Sinne dieser Bestimmung hätte. Gleiches gilt für sein allfälliges Mitwirken bei der Bewilligung des Kredits im Jahr 2015. Dass der erwähnte Gemeinderat oder ein anderer Gemeindevertreter (ausserhalb der jeweiligen Amtsfunktion) ein unmittelbares persönliches Interesse an diesem Bauvorhaben hätte, ist weder ersichtlich noch dargetan.