Vorliegend rügte der Beschwerdeführer die Befangenheit der Gemeinde bzw. einzelner Gemeindevertreter erstmals mit seiner Eingabe vom 28. Januar 2021. Dass die Gemeinde trotz ihrer Stellung als Bauherrschaft einen Amtsbericht zum Bauvorhaben verfassen wird, wusste der Beschwerdeführer jedoch schon deutlich früher. So wurde ihm mit Verfügung vom 15. Oktober 2020 mitgeteilt, dass der Amtsbericht der Baupolizeibehörde Schwarzenburg noch ausstehend sei. Der Amtsbericht der Gemeinde vom 27. November 2020 wurde ihm schliesslich mit Verfügung vom 4. Januar 2021 zugestellt.