«1. Die Gesamtbaubewilligung vom 4. März 2021 des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland sei aufzuheben. 2. Nach Behebung des Mangels der fehlenden Profilierung sei die Bekanntmachung mit entsprechender Verlängerung der Einsprachefrist zu wiederholen. Eventuell: 3. Es sei der Bauabschlag zu erteilen. Subeventuell: 4. Eine Baubewilligung sei nur zu erteilen unter folgenden zwei Bedingungen betreffend Betrieb: a. Der Friedhof muss ökologisch und biologisch betrieben werden. b. Der Einsatz jeglicher Lärm verursachender Maschinen, wie zum Beispiel Rasenmäher, Motorsense, Laubbläser usw. ist untersagt.»