2. Die Verfahrenskosten von CHF 2400.00 werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 7537.00 werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. 4. a) Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführenden 1 bis 5 Parteikosten im Betrag von CHF 5449.60 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.