Die Kostennote des Rechtsvertreters der Beschwerdeführenden 1 bis 5 beläuft sich auf CHF 8508.30 (Honorar CHF 7840.00, Auslagen CHF 60.00, Mehrwertsteuer CHF 608.30), diejenige des Rechtsvertreters der Beschwerdeführenden 6 bis 10 beläuft sich auf CHF 10 635.45 (Honorar CHF 9800.00, Auslagen CHF 50.00, Mehrwertsteuer CHF 758.45). Die Parteikosten umfassen den durch die berufsmässige Parteivertretung anfallenden Aufwand (Art. 104 Abs. 1 VRPG). Nach Art. 11 Abs. 1 PKV40 beträgt das Honorar in verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren CHF 400.00 bis CHF 11 800.00 pro Instanz. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand sowie der