14/18 BVD 110/2021/5 e) Damit steht fest, dass die Voraussetzungen von Art. 24c Abs. 4 RPG bei den geplanten Veränderungen am äusseren Erscheinungsbild nicht erfüllt sind. Auch aus diesem Grund scheitert eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG. 8. Ergebnis, Beweismittel und Kosten