Wohnhaus weise grosszügige Wohnflächen und hinreichende Raumhöhen aus. Es könne nach zeitgemässen Standards bewohnt werden und bedürfe höchstens einiger Erneuerungen und Anpassungen an die heutigen Bedürfnisse. Unter dem Aspekt der zeitgemässen Wohnnutzung bestehe keine Notwendigkeit eines vollständigen Abbruchs und der Erstellung eines Neubaus. Auch eine energetische Sanierung des bestehenden Wohnhauses sei problemlos möglich und erfordere keinen Abbruch und Wiederaufbau. Schliesslich bestehe auch kein Anlass, das bestehende Gebäude aus Gründen der Einpassung in die Landschaft abzubrechen und durch einen wesentlich anderen Neubau zu ersetzen.