Die Zufahrt zum Chalet ab der K.________strasse bleibt hinsichtlich der Linienführung zwar unverändert, ein neuer Fahrweg (mit Wendeplatz) aus Gras-Rost-Pflastersteinen ab halber Höhe dieser Zufahrt führt jedoch zur neuen Tiefgarage. Diese neue Zufahrt ist südwestlich gesäumt durch 28 Vorakten pag. 37. 29 Vgl. die bewilligten Fassadenpläne im Vergleich zum Plan «Dachgeschoss (Best.)» und zum bewilligten Schnittplan B (wo das bestehende Haus ebenfalls eingezeichnet ist). 30 Vgl. insbesondere das Foto des bestehenden Chalets (Vorakten pag. 36) im Vergleich zur Fotomontage des