c) Ein Vergleich des bestehenden Chalets gemäss den in den Vorakten vorhandenen Bildern25 sowie den vom Beschwerdegegner im vorinstanzlichen Verfahren eingereichten Bestandesplänen26 und dem geplanten Neubau gemäss den massgebenden, von der Vorinstanz bewilligten Plänen27 sowie der Visualisierung der Hauptfassade28 zeigt verschiedene Änderungen auf: