An die Formulierung dürfen daher keine überspannten Anforderungen gestellt werden.18 Die Umschreibung «Abbruch bestehendes Wohnhaus und Wiederaufbau als Einfamilienhaus mit unterirdischer Garage und Nebenräumen» ist daher nicht zu beanstanden, auch wenn das neue Haus leicht verschoben wird, zumal diese Verschiebung aus der Profilierung erkennbar wird.