Gründen aufzuheben. Die Gehörsverletzung muss daher bei der Kostenverlegung nicht berücksichtigt werden. 4. Publikation und Profilierung a) Die Beschwerdeführenden 1 bis 5 rügen, die Vorinstanz habe eine unvollständige und nicht aussagekräftige Baupublikation veranlasst. Sie habe sodann die mangelhafte Profilierung des Vorhabens im Gelände akzeptiert (keine Darstellung der neuen Zufahrt).