Mit E-Mail vom 23. November 2020 forderte die Gemeinde das vom Beschwerdegegner beauftragte Architekturbüro auf, gewisse formelle Anpassungen am Situationsplan, am Schnittplan A und am Umgebungsplan vorzunehmen (insb. betreffend farblicher Darstellung des Bestehenden und der Änderungen). Das Architekturbüro reichte diese angepassten Pläne am 24. November 2020 ein, worauf diese den Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 26. November 2020 zugestellt wurden.