Diese Vorbringen überschreiten den zulässigen Streitgegenstand, welcher nicht über die Baubewilligung der Gemeinde vom 3. Dezember 2020 als Anfechtungsobjekt hinausgehen kann. Darauf ist daher nicht einzutreten. 3. Rechtliches Gehör a) Die Beschwerdeführenden 1 bis 5 rügen, indem die Baubewilligungsbehörde ihrem Antrag auf Durchführung eines Augenscheins mit kontradiktorischer Massaufnahme und Einholen einer Expertise bezüglich der bestehenden Flächen und deren Anrechenbarkeit nicht nachgekommen sei, habe sie ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.