b) Die Beschwerdeführenden 6 bis 10 kritisieren, die Gemeinde hätte nach Inkraftsetzung des Zweitwohnungsartikels von Art. 75b BV10 bis zur nötigen Anpassung/Umsetzung auf Ebene Nutzungsplanung eine Planungszone erlassen müssen. Die Gemeinde habe bis anhin nichts unternommen. Es müsse dringend eine drastische Verkleinerung der Bauzone vorgenommen werden. Geboten seien zusätzliche Massnahmen wie etwa eine Einführung des Erstwohnungsanteils in der Landwirtschaftszone, wie dies Grindelwald vorgesehen habe.