_ sind im Gesamteigentum der Beschwerdeführenden 6, 8, 9 und 10; Der Beschwerdeführer 7 hat die Nutzniessung an diesen Parzellen und ist mit der Beschwerdeführerin 6 in der Liegenschaft auf Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. Y.________ wohnhaft. Die genannten Parzellen werden zudem über die gleiche Strasse wie das Baugrundstück erschlossen. Die Beschwerdeführenden 2 bis 10 sind damit unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen und daher ebenfalls zur Beschwerdeführung legitimiert. f) Auf die im form- und fristgerecht eingereichten Beschwerden ist somit einzutreten.