3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Stellungnahme vom 19. Januar 2021 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerden. Der Beschwerdegegner beantragt mit Beschwerdeantwort vom 10. Februar 2021 die Abweisung der Beschwerden, soweit darauf einzutreten ist, und die Bestätigung des Gesamtentscheids der Gemeinde und der Verfügung des AGR. In formeller Hinsicht beantragt er Einsicht in die amtlichen Akten der Vorinstanz sowie des AGR. Mit Stellungnahme vom 12. Februar 2021 beantragt das AGR ebenfalls die Abweisung der Beschwerden.