2. Gegen diesen Entscheid gingen zwei Beschwerden bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein: Mit Beschwerde vom 8. Januar 2021 beantragen die Beschwerdeführenden 1 bis 5 die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 3. Dezember 2020 und der Verfügung des AGR vom 19. Juni 2020 und die Erteilung des Bauabschlags. Die Beschwerde der Beschwerdeführenden 6 bis 10 vom 8. Januar 2021 ging am 12. Januar 2021 bei der BVD ein. Sie beantragen ebenfalls die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 3. Dezember 2020 und die Erteilung des Bauabschlags. Zudem sei von den Rechtsverwahrungen der Einsprechenden Kenntnis zu nehmen und zu geben.