Mit Verfügung vom 19. Juni 2020 erteilte das AGR dem Bauvorhaben die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG1. Am 26. November 2020 reichte der Beschwerdegegner gestützt auf eine Aufforderung der Gemeinde angepasste Pläne (Situationsplan, Umgebungsplan und Schnitt A) ein, welche den Beschwerdeführenden eröffnet wurden. Gestützt auf die positive Verfügung des AGR vom 19. Juni 2020 erteilte die Gemeinde Saanen mit Gesamtentscheid vom 3. Dezember 2020 die Baubewilligung.