Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden 1 bis 5 und die Beschwerdeführenden 6 bis 10 jeweils Einsprache. Am 11. Oktober 2019 reichte der Beschwerdegegner eine Projektänderung mit folgender Umschreibung ein: «Verzicht auf direkte Zufahrt ab K.________strasse und auf unterirdischen Baukörper auf Höhe K.________strasse, UG neu direkt unter dem geplanten Chalet sowie Flächenreduktion um 10 m2». Die Beschwerdeführenden hielten an ihren Einsprachen fest.