betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Saanen vom 3. Dezember 2020 (Geschäftsnummer 843/2018-144 und 2018-144.001; Abbruch bestehendes Wohnhaus; Wiederaufbau als Einfamilienhaus mit unterirdischer Garage und Nebenräumen) sowie die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 19. Juni 2020 (G.-Nr.: 2018.JGK.2846) I. Sachverhalt