11/14 BVD 110/2021/56 Beschwerdeführenden sei auch dem zitierten Newsletter nichts anderes zu entnehmen, da die Autoren insbesondere auf die Fehlerquellen der Studien, die etwas anderes besagten, hinwiesen. Demzufolge gelte, dass Mobilfunkantennen, die die Anlagegrenzwerte der NISV einhalten, keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit hätten und daher zu bewilligen seien.