a) Die Beschwerdeführenden rügen, mit dem Rundschreiben vom 17. April 2019 habe das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) gemeinsam mit dem BAFU festgehalten, 5G Frequenzen würden ausser der Beeinflussung der Hirnströme, der Durchblutung des Gehirns, einer Beeinträchtigung der Spermienqualität, eine Destabilisierung der Erbinformation sowie Auswirkungen auf die Expression von Genen, den programmierten Zelltod und oxidativen Zellstress kaum etwas bewirken. Die Behauptung, die Bevölkerung sei genügend geschützt, sei daher fehl am Platz und wegen diesen klaren Erkenntnissen dürfe die Baubewilligung nicht erteilt werden.