Diese Winkel sind für die Beschwerdegegnerin ebenso wie die im Standortdatenblatt nachgesuchten Sendeleistungen verbindlich. Da keine neuen Antennendiagramme erforderlich sind, bedarf es auch keiner neuen OMEN26-Berechnungen. 7. Qualitätssicherungssystem a) Schliesslich rügen die Beschwerdeführenden gemäss der neuen Vollzugshilfe müssten verschiedene Sendeparameter für die Vollzugsbehörden uneingeschränkt einsehbar sein, das BAFU habe trotz Aufforderung des Bundesgerichts gemäss Urteil 1C_97/2018 den ununterbrochenen Datenfluss bisher nicht sichergestellt.