Es wird anders als bei der «Worst-Case»-Beurteilung nicht auf die in eine bestimmte Richtung kurzfristig mögliche theoretische maximale Sendeleistung, sondern auf die realistische Maximalleistung abgestellt. Bei der Anwendung dieses Korrekturfaktors würden die berechneten Strahlenbelastungen bei derselben Sendeleistung tiefer ausfallen. Die «Worst-Case»-Beurteilung bietet daher ein höheres Schutzniveau, da sie jederzeit von der theoretisch stärksten Strahlungssituation ausgeht. Wie bereits dargelegt ist die «Worst-Case»-Beurteilung zulässig und da diese nur tiefere Sendeleistungen zulässt, dürfte dies auch im Interesse der Beschwerdeführenden sein.