e) Zudem ist nicht nachvollziehbar, was die Beschwerdeführenden aus ihrer Rüge, wonach die umstrittene Antenne entsprechend der neuen Vollzugshilfe zu beurteilen sei, zu ihren Gunsten ableiten wollen. Die neue Vollzugshilfe berücksichtigt die Variabilität der Senderichtungen und der Antennendiagramme. Wie bereits dargelegt erfolgt damit ein Ausgleich dafür, dass die maximale Sendeleistung nicht in alle Richtungen gleichzeitig abgestrahlt wird. Es wird anders als bei der «Worst-Case»-Beurteilung nicht auf die in eine bestimmte Richtung kurzfristig mögliche theoretische maximale Sendeleistung, sondern auf die realistische Maximalleistung abgestellt.