Zu diesem Schluss gelangte auch das Bundesgericht im Urteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023. Da die Beschwerdegegnerin die Berücksichtigung des Korrekturfaktors nicht beantragt, kann und darf die Beurteilung der umstrittenen Antenne nicht nach der neusten Vollzugshilfe beurteilt werden. Ebenso wenig ist die Deklaration der Anzahl Datenbeams erforderlich. Gemäss der «Worst-Case»-Beurteilung beträgt https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/elektrosmog/fachinformationen/massnahmen-elektrosmog/mobilfunk- -vollzugshilfen-zur-nisv.html) 22 Abrufbar unter: www.bafu.admin.ch > Themen > Elektrosmog und Licht > Mobilfunkanlagen > Mobilfunk: