Gemäss dem Standortdatenblatt und der Stellungnahme vom 23. September 2020 des AUE erfolgte die rechnerische Beurteilung der Strahlenbelastung der Antennen im vorliegenden Fall entsprechend den Empfehlungen des BAFU vom 17. April 2019 und 31. Januar 2020 nach dem «Worst-Case»-Szenario. Diese Berechnungsmethode beinhaltet keinen Korrekturfaktor. Die Strahlung wurde wie bei konventionellen Antennen nach dem maximalen Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung und basierend auf Antennendiagrammen, die für jede Senderichtung den maximal möglichen Antennengewinn berücksichtigen, beurteilt.