a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, gemäss der Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt vom 23. Februar 2021 sei im Standortdatenblatt insbesondere zu deklarieren, mit wie vielen Datenbeams die Antennentypen arbeiten könnten. Zudem müssten die Deklaration so erfolgen, dass insbesondere die 6-Minuten Mittelwerte nachvollzogen werden können. Schliesslich seien die umhüllenden Antennendiagramme beizulegen, die den vollständigen Absenkbereich der Datenbeams aus der Horizontallinie abbilden. Da das vorliegende Projekt diese Anforderungen nicht erfülle, hätten neue Berechnungen zu erfolgen und das Projekt sei neu aufzulegen.