c) Die geplante Mobilfunkantenne soll in den Dachraum des Gebäudes an der F.________strasse 43 und damit in einen bestehenden Dachaufbau im Sinne von Art. 68 Abs. 2 BO integriert werden. Dieses Gebäude liegt im H.________ Quartier sowie im Aaretalschutzgebiet und ist im Inventar der städtischen Denkmalpflege als erhaltenswert vermerkt. Die städtische Denkmalpflege hat das Vorhaben geprüft und sich damit grundsätzlich einverstanden erklärt. Gemäss der von der städtischen Denkmalpflege formulierten Auflage sind jedoch alle baulichen Einzelheiten und ihre gestalterischen Auswirkungen (Ziegel) vor Vergebung der Arbeiten der Denkmalpflege vorzulegen.