Die Fachbehörde hat sich entsprechend mit dem vorliegenden Bauvorhaben konkret auseinandergesetzt und dessen Zulässigkeit geprüft. Es darf auf die Beurteilung der Fachbehörde abgestellt werden und es sind insbesondere keine Anhaltspunkte vorhanden, dass die kantonale Fachbehörde resp. deren Mitarbeitenden die Beurteilung nicht 14 Nichtionisierende Strahlung 15 BVR 2002 S. 426 E. 1b/bb und E. 3a; VGE 2012/283 vom 15. Mai 2013, E. 1.2, Lucie von Büren in: Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 9 N. 9 16 Vgl. Rückweisung vom 13. Juli 2020, pag. 30 der Vorakten der Stadt Bern