c) Vorliegend richtet sich das Ablehnungsbegehren nach dem Antrag der Beschwerdeführenden ausdrücklich gegen die kantonalen Umweltämter. Ein Ablehnungsbegehren gegen ein gesamtes Amt ist allerdings unzulässig. Das Ablehnungsgesuch ist schon aus diesem Grund abzuweisen. Im vorliegenden Fall hat der zuständige Leiter der NIS- Fachstelle zudem das Standortdatenblatt in einem ersten Schritt zurückgewiesen, da es verschiedene Mängel aufwies.16 Die Fachbehörde hat sich entsprechend mit dem vorliegenden Bauvorhaben konkret auseinandergesetzt und dessen Zulässigkeit geprüft.