Gemäss dem Standortdatenblatt vom 27. August 2020 sollen die Antennen auf Frequenzen zwischen 700 – 3600 Megaherz senden. Die dabei genannen Sendeleistungen sind entsprechend für die Beurteilung der Zulässigkeit der Errichtung der Antenne massgebend. 3. Rechtliches Gehör