Nachdem sich die Beschwerdeführenden nicht hatten vernehmen lassen, führte das Rechtsamt den Schriftenwechsel durch und bat das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, eine Stellungnahme einzureichen. Die Stadt Bern verweist in ihrem Schreiben vom 23. Mai 2023 auf ihren angefochtenen Entscheid und verzichtet auf eine Stellungnahme. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 6. Juni 2023, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne.