3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 teilte den Parteien mit Verfügung vom 7. April 2021 mit, es beabsichtige, das Verfahren zu sistieren, bis ein Entscheid des Bundesgerichts vorliegt, in dem sich dieses zur Beurteilbarkeit der Strahlenbelastung von Mobilfunkantennen für 5G-Funkdienste äussert. Die Parteien konnten sich zur beabsichtigten Sistierung äussern. Mit Verfügung vom 25. Mai 2021 sistierte das Rechtsamt das Verfahren. Am 14. Februar 2023 erging der Entscheid BGer 1C_100/2021. In diesem Entscheid äusserte sich das Bundesgericht zur Beurteilbarkeit der Strahlenbelastung von Mobilfunkantennen für 5G- Funkdienste.