Die geplante Mobilfunkanlage soll insbesondere auch mit dem neuen Funkdienst 5G betrieben werden, wobei kein Korrekturfaktor beantragt wird («Worst-Case»-Beurteilung). Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Entscheid vom 1. März 2021 erteilte die Stadt Bern dem Bauvorhaben die Baubewilligung und wies die dagegen erhobenen Einsprachen ab. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 29. März 2021 gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheids vom 1. März 2021. Eventualiter sei der Entscheid zur Nachbesserung unter