3. Die Verfahrenskosten von CHF 2000.00 werden dem Beschwerdegegner 1 und der Beschwerdegegnerin 2 zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Erbengemeinschaft A.________, per Adresse Herrn A.________, eingeschrieben - Frau G.________ und Herrn F.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, per Mail - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Pieterlen, Bauabteilung, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor