a) Die Beschwerdeführenden beantragen in ihrer Eingabe vom 30. Juni 2021 die Einholung eines Fachberichts betreffend Verkehrssicherheit, die Feststellung des massgebenden Terrains durch einen Geometer und die Durchführung eines Augenscheins. Der Fachbericht zur Verkehrssicherheit solle die Parkplatzsituation hinsichtlich der Einhaltung der gängigen Normen beurteilen, weil durch die beabsichtigten Stützmauern die Manövrierfähigkeit bei der Nutzung des öffentlichen Parkplatzes stark eingeschränkt werde. Der beantragte Augenschein solle die problemlose Bebaubarkeit des Baugrundstücks zeigen.