zu gestalten und zu überbauen. Die Stützmauern im Strassenabstand dienen einer nicht gesetzeskonformen Ideallösung und bezwecken die optimale Ausnützung der Parzelle bis fast an die Grundstücksgrenze bzw. an die K.________gasse. Darin liegt von vornherein kein Ausnahmegrund.13 Die ersuchte Abweichung vom Erlaubten ist auch nicht geringfügig. Die Stützmauern würden den vorgeschriebenen Strassenabstand von 3.6 m nicht nur partiell, sondern entlang der gesamten südlichen Parzellengrenze links und rechts der Hauszufahrt um 3.1 m unterschreiten. Besondere Verhältnisse, die eine derart grosse Abweichung vom erlaubten Mass rechtfertigen würden, sind weder dargetan noch ersichtlich.