c) Die Beschwerdegegner begründen ihr Ausnahmegesuch damit, dass die nur etwa 50 cm hohen Einfassungsmauern dazu dienen würden, der Abschlussmauer an der Baulinie «etwas die Mächtigkeit zu nehmen und diese so zu brechen». Geplant sei, die entstehenden «Rabatten» marginal zu begrünen. Das für die «Schneeräumung etc. nötige Bankett mit einer Breite von 50 cm» werde auf keinen Fall Strassenniveau überschreiten. Die Aussentreppe diene der Gebäudeerschliessung und werde von Besuchern und Zustellbeamten benötigt. Diese diene ebenfalls dazu, das Terrain gegen Osten schön abfallend zu gestalten. Sie entspreche «in ihrem Profil in etwa einer natürlichen Böschung».