Ihre Einsprache wurde abgewiesen. Sie sind somit durch den vorinstanzlichen Gesamtentscheid beschwert und ohne Weiteres zur Beschwerdeführung legitimiert. Entgegen der Auffassung der Beschwerdegegnerschaft ist deshalb auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde einzutreten. 2. Unterschreiten des Strassenabstands zur K.________gasse