b) Die BVD hat die Sistierung des Beschwerdeverfahrens nach dem Entscheid des Bundesgerichts 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 aufgehoben und das Verfahren wieder aufgenommen. Baubewilligungen sind zu erteilen, wenn die planungs-, bau- und umweltrechtlichen Vorschriften sowie die nach anderen Gesetzen zu prüfenden Vorschriften eingehalten sind (Art. 2 Abs. 1 BauG). Diese Voraussetzungen sind, wie aus den Erwägungen folgt, erfüllt. Gründe für eine Sistierung des Verfahrens sind nicht mehr ersichtlich. Die Sistierungsanträge des Beschwerdeführers werden abgewiesen, soweit sie nicht gegenstandslos geworden sind. 9. Kosten