Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die Anlass geben, an der Beurteilung des AUE zu zweifeln. Zum jetzigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass die NISV dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand über die gesundheitlichen Risiken von Mobilfunkantennen ausreichend Rechnung trägt. Auch für adaptive Antennen steht aus heutiger Sicht ein geeignetes QS-System zur Verfügung. Die vom METAS empfohlenen Messmethoden können als tauglich und die Hochrechnungen der gemessenen Signalisierungs- bzw. Synchronisierungssignale auf den massgebenden Betriebszustand als zulässig betrachtet werden.