f) Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung sind Mobilfunkanlagen in Bauzonen grundsätzlich zonenkonform, wenn sie nach Standort und Ausgestaltung in einer unmittelbaren funktionellen Beziehung zum Ort stehen, an dem sie errichtet werden sollen, und im Wesentlichen Bauzonenland abdecken.39 Bei der ZPP K1a «H.________strasse – I.________gasse, Worb» handelt es sich eindeutig um eine Bauzone. Sie kommt einer Mischzone gemäss Art. 1 GBR 2019 nahe. So sind neben dem Wohnen auch Dienstleistungsgeschäfte mit Publikumsverkehr, Büros und Praxen, Gastgewerbe sowie mässig störende Gewerbebetriebe mit Produktion und Reparatur zulässig.