e) Für die ZPP K1a «H.________strasse – I.________gasse, Worb» besteht im Bereich der Bauparzelle keine UeO.38 Das bestehende Gebäude auf der Bauparzelle Nr. 1332, einschliesslich der bestehenden Mobilfunkanlage, sind somit bereits ohne UeO erstellt worden. Das vorliegende Bauvorhaben muss demnach die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 2 BauG erfüllen, damit es ohne den Erlass einer UeO baubewilligt werden kann. D.h. der geplante Antennenersatz muss mit den Festlegungen des Planungszweckes der ZPP K1a «H.________strasse – I.________gasse, Worb» vereinbar und ortsbildverträglich sein. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt.