Die geplante Anlage ist auch mit dem ISOS von regionaler Bedeutung vereinbar. Der Standort der Anlage befindet sich im Gebiet Nr. 1 «Dorfbereich» mit dem Erhaltungsziel «C», in welchem das Gleichgewicht zwischen alten und neuen Bauten gewahrt werden soll. Diesem Erhaltungsziel wird mit dem Einhalten der kommunalen Gestaltungs- und der Denkmalschutzvorschriften entsprochen. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers kann nicht von einer Privilegierung der Mobilfunkbetreiber gegenüber anderen Bauwilligen gesprochen werden.